Grundlagen

Referenzzinssatz aktuell – Stand, nächster Entscheid und ehrliche Prognose

7 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert: 02. Juli 2026

Diese Seite zeigt den aktuellen Stand des hypothekarischen Referenzzinssatzes, den nächsten offiziellen Publikationstermin des BWO und eine ehrliche Einordnung möglicher künftiger Entwicklungen. Wir aktualisieren die Seite quartalsweise, jeweils nach der offiziellen Publikation des BWO.

Zuletzt aktualisiert: 02.07.2026

Diese Seite wird quartalsweise aktualisiert – jeweils nach der offiziellen Publikation des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) rund um den 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember. Der nächste Entscheid wird für den 1. September 2026 erwartet.

Aktueller Referenzzinssatz: 1,25 %

Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt aktuell bei 1,25 %. Er gilt seit 2. September 2025 und wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am 2. Juni 2026 unverändert bestätigt. Quelle: BWO.

Nächster Publikationstermin

Das BWO publiziert den Referenzzinssatz quartalsweise, jeweils Anfang März, Juni, September und Dezember. Der nächste Entscheid wird für den 1. September 2026 erwartet. An diesem Stichtag kann der Satz sinken, steigen oder unverändert bleiben.

Wie entsteht der Referenzzinssatz?

Grundlage ist der Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken, den die Schweizerische Nationalbank (SNB) erhebt. Das BWO rundet diesen Durchschnittswert kaufmännisch auf das nächste Viertelprozent (0,25-Prozentpunkt-Schritte) und veröffentlicht das Ergebnis als Referenzzinssatz.

Die Senkungsschwelle: Wann sinkt der Satz weiter?

Weil kaufmännisch auf das Viertelprozent gerundet wird, sinkt der aktuelle Referenzzinssatz von 1,25 % erst dann auf 1,00 %, wenn der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz der Hypothekarforderungen unter 1,375 % fällt. Bleibt der Durchschnitt darüber, bestätigt das BWO den Satz unverändert bei 1,25 % – wie zuletzt am 2. Juni 2026 geschehen.

Warum die Schwelle wichtig ist

Kleine Bewegungen im Zinsmarkt führen nicht automatisch zu einer Änderung des Referenzzinssatzes. Erst wenn der Durchschnittszinssatz eine ganze Rundungsschwelle überschreitet, ändert sich der amtliche Wert – das erklärt, warum der Satz oft über mehrere Quartale stabil bleibt.

Prognose: Wohin bewegt sich der Referenzzinssatz?

Eine seriöse Prognose kann nur den Kontext beschreiben, nicht das Ergebnis vorwegnehmen: Der Referenzzinssatz folgt dem allgemeinen Hypothekarzinsniveau mit Verzögerung, welches wiederum von der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB-Leitzins) und der Entwicklung an den Kapitalmärkten beeinflusst wird. Niemand kann den nächsten BWO-Entscheid mit Sicherheit vorhersagen. Massgebend ist ausschliesslich die offizielle Publikation des BWO am jeweiligen Stichtag – nicht Analysen, Medienberichte oder Erwartungen einzelner Marktteilnehmer.

Keine erfundene Präzision

Seriöse Quellen äussern sich zurückhaltend zu künftigen Werten des Referenzzinssatzes. Miss jeder Prognose – auch dieser Seite – mit Vorsicht und prüfe am jeweiligen Stichtag den tatsächlichen, offiziellen BWO-Wert.

Tabelle: Entwicklung des Referenzzinssatzes

Die folgende Tabelle zeigt die geprüfte Datenreihe der letzten Jahre (Quelle: BWO / mietrechtspraxis). Die vollständige Historie seit 2008 findest du im Beitrag Referenzzinssatz Entwicklung.

Gültig abReferenzzinssatz
2. September 20251,25 %
3. Juni 20251,50 %
4. März 20251,50 %
3. Dezember 20241,75 %
3. Juni 20241,75 %
2. Dezember 20231,75 %
2. September 20231,50 %
2. März 20231,25 %
Referenzzinssatz 2023–2026 (Quelle: BWO)

Was solltest du bei jedem Szenario tun?

Szenario am nächsten StichtagWas du tun solltest
Satz bleibt bei 1,25 %Prüfe trotzdem, ob dein Mietzins noch auf einem höheren, älteren Referenzzinssatz basiert – dann besteht bereits jetzt Senkungspotenzial.
Satz sinkt (z. B. auf 1,00 %)Berechne deinen zusätzlichen Senkungsanspruch und stelle rechtzeitig vor dem nächsten Kündigungstermin ein Herabsetzungsbegehren.
Satz steigtPrüfe die Mitteilung des Vermieters auf Formgültigkeit (amtliches Formular) und die 30-Tage-Anfechtungsfrist, siehe [Mietzinserhöhung anfechten](/ratgeber/mietzinserhoehung-anfechten).
Handlungsempfehlungen nach Szenario
Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell?

Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt aktuell bei 1,25 % (gültig seit 2. September 2025, unverändert bestätigt per 2. Juni 2026).

Wann wird der Referenzzinssatz das nächste Mal angepasst?

Das BWO publiziert quartalsweise, jeweils Anfang März, Juni, September und Dezember. Der nächste Entscheid wird für den 1. September 2026 erwartet.

Sinkt der Referenzzinssatz 2026?

Das lässt sich nicht mit Sicherheit vorhersagen. Der Satz sinkt erst, wenn der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz der Hypothekarforderungen unter 1,375 % fällt. Massgebend ist ausschliesslich die offizielle BWO-Publikation am jeweiligen Stichtag.

Wie wird der Referenzzinssatz berechnet?

Er basiert auf dem von der Nationalbank erhobenen Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen und wird vom BWO kaufmännisch auf das nächste Viertelprozent gerundet.

Was bedeutet eine Senkung des Referenzzinssatzes für meine Miete?

Sinkt der Satz, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Mietzinssenkung von rund 2,91 % pro 0,25-Prozentpunkt-Schritt, sofern dein Mietzins auf einem höheren Satz basiert. Details im Beitrag Mietzinssenkung berechnen.

Wo finde ich den offiziellen, verbindlichen Wert?

Massgebend ist ausschliesslich die Publikation des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO). Diese Seite fasst den Stand zusammen und wird nach jeder Publikation aktualisiert.

Referenzzinssatz automatisch überwachen lassen

Mietzinssenker.ch beobachtet den Referenzzinssatz für dich und erstellt bei einer Senkung automatisch dein Herabsetzungsbegehren.

Kostenpflichtiger Service: Abo ab CHF 9.90 pro Jahr – inkl. Überwachung des Referenzzinssatzes, Brieferstellung und Versand per Einschreiben. Registrierung und Berechnung sind unverbindlich.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Massgebend sind die offiziellen Publikationen des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) sowie das geltende Mietrecht (OR/VMWG).