Häufig gestellte Fragen
Alles, was du über Mietzinssenkungen und den Referenzzinssatz wissen musst
Der hypothekarische Referenzzinssatz beruht auf dem Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Banken. Das Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht ihn vierteljährlich, gerundet auf Viertelprozentpunkte. Für deinen Senkungsanspruch zählt der Vergleich mit dem Satz, auf dem dein heutiger Nettomietzins beruht – nicht mit dem SNB-Leitzins.
Seit seiner Einführung 2008 ist der Referenzzinssatz über längere Zeit gesunken; zwischenzeitlich gab es auch Erhöhungen. Aus der Vergangenheit lässt sich keine sichere Prognose ableiten. Den aktuellen amtlichen Stand und den nächsten Publikationstermin findest du in unserem Ratgeber zum aktuellen Referenzzinssatz und beim Bundesamt für Wohnungswesen.
Beruht dein Nettomietzins auf einem höheren als dem aktuellen Referenzzinssatz, kann ein Senkungsanspruch bestehen. Zulässige Gegenrechnungen können ihn verringern oder aufheben; für indexierte und gestaffelte Mieten gelten besondere Regeln. Verlange die Senkung schriftlich auf den nächsten möglichen Kündigungstermin. Das Begehren muss vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Vermieterschaft eintreffen. Bei Ablehnung oder Schweigen gelten zusätzliche Fristen für die Schlichtungsbehörde.
Eine Gegenrechnung erhöht den Mietzins nicht automatisch. Anrechenbare Teuerung (bis zu 40 % der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise), belegte Kostensteigerungen oder andere zulässige Einwände können einen Senkungsanspruch aber aufheben. Für eine Erhöhung muss die Vermieterschaft die gesetzlichen Form- und Fristvorschriften einhalten. Prüfe die letzte Mietzinsfestsetzung und alle Gegenpositionen. Bei einer Kündigung oder Erhöhung solltest du dich rasch beraten lassen; gesetzliche Anfechtungsfristen laufen unabhängig von Rückfragen weiter.
Mietzinssenker.ch bietet Ratgeber, kostenlose Vorlagen und einen Brutto-Rechner zur ersten Orientierung. Daneben gibt es ein kostenpflichtiges Angebot zur Überwachung des Referenzzinssatzes und für Senkungsschreiben. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von deinem Vertrag, früheren Anpassungen und zulässigen Gegenrechnungen ab. Rechner und Vorlagen ersetzen keine individuelle Rechtsprüfung; eine Mietzinssenkung ist nicht garantiert. Mängelfälle wie Baulärm oder Schimmel werden durch den Referenzzinsservice nicht bearbeitet.