So senkt Mietzinssenker deine Miete
Keine Lust, dich mit Zinsentwicklungen, Paragrafen und eingeschriebenen Briefen herumzuschlagen? Können wir nachvollziehen. Genau deshalb übernehmen wir das Ganze für dich – Schritt für Schritt:
Du gibst Miete und Vermieter an
2 Minuten, keine Paragrafen, kein Papierkram.
Wir schicken dein Herabsetzungsbegehren
Rechtssicher nach OR 270a, per Einschreiben, noch diese Woche.
Wir überwachen den Referenzzinssatz für dich
Sinkt er erneut, geht der nächste Brief automatisch raus.
Du zahlst weniger Miete
Die Senkung gilt ab dem nächsten Kündigungstermin. Lehnt der Vermieter ab, zeigen wir dir den nächsten Schritt (Schlichtungsstelle, kostenlos).
Preise
Wähle dein Abo:
Briefversand
Zusätzlich zu deinem Abonnement fallen pro eingeschriebenen Brief CHF 8.00 an.
Diese Kosten decken Druck, Versand und rechtliche Bearbeitung deines Herabsetzungsbegehrens nach OR 270a ab.
Was du wissen solltest
Was, wenn der Vermieter ablehnt?
Lehnt der Vermieter ganz oder teilweise ab, kannst du innert 30 Tagen nach seiner Antwort an die Schlichtungsbehörde gelangen – das Verfahren ist für dich kostenlos. Antwortet er gar nicht, musst du spätestens 60 Tage nach dem Versand deines Begehrens dort sein. Wie du vorgehst, erklären wir im Ratgeber Mietzinssenkung abgelehnt.
Was, wenn meine Miete schon angepasst wurde?
Entscheidend ist, auf welchem Referenzzinssatz deine heutige Miete beruht; das steht im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung. Liegt dieser Satz über dem aktuellen, kannst du eine Senkung verlangen – wurde die Miete bereits auf den aktuellen Satz angepasst, besteht in der Regel kein weiterer Anspruch. Prüf das deshalb kurz in deinen Unterlagen, bevor du startest.
Darf der Vermieter etwas verrechnen?
Ja: Der Vermieter darf der Senkung die Teuerung, allgemeine Kostensteigerungen und wertvermehrende Investitionen seit der letzten Anpassung entgegenhalten, darum kann die Senkung tiefer ausfallen oder ganz entfallen. Du kannst verlangen, dass er diese Gegenpositionen beziffert und belegt. Mehr dazu im Ratgeber Teuerung und Mietzins.
Kann mir der Vermieter kündigen?
Eine Kündigung, die nur erfolgt, weil du in guten Treuen eine Senkung verlangst, ist anfechtbar (Art. 271a OR). Du musst sie innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Einen automatischen oder absoluten Kündigungsschutz verschafft dir das Herabsetzungsbegehren allein aber nicht.
Erfolgsgeschichten
Schweizer Mieterinnen und Mieter sparen bereits hunderte Franken
"Dank dem Service konnte ich CHF 120 pro Monat bei meiner Miete sparen. Und das, ohne dass ich etwas dafür tun musste."
"Endlich muss ich nicht mehr selbst den Referenzzinssatz überwachen. Der automatische Briefversand ist einfach nur genial."
"Der Service ist einfach zu bedienen und die Briefe sind professionell. Mein Vermieter/-in hat die Reduktion sofort akzeptiert."