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Mietzinsreduktion – Vorlage für dein Herabsetzungsbegehren

8 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert: 02. Juli 2026

Eine Mietzinsreduktion ist der Anspruch, den Mietzins zu senken, wenn der hypothekarische Referenzzinssatz gefallen ist. Diese Vorlage liefert dir einen vollständigen Musterbrief für die Mietzinsreduktion, erklärt jedes Feld einzeln und zeigt, welche Fristen gelten und was zu tun ist, wenn der Vermieter ablehnt oder schweigt.

Mietzinsreduktion oder Mietzinssenkung?

Beide Begriffe meinen dasselbe: die Herabsetzung des Mietzinses aufgrund eines gesunkenen Referenzzinssatzes nach Art. 270a OR. Diese Seite konzentriert sich auf die Vorlage selbst; die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive Reaktion des Vermieters findest du im Beitrag Musterbrief Mietzinssenkung.

Voraussetzung: Wann steht dir eine Mietzinsreduktion zu?

Eine Mietzinsreduktion wegen des Referenzzinssatzes steht dir grundsätzlich zu, wenn dein aktueller Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz basiert als dem aktuell gültigen Satz von 1,25 %. Pro 0,25-Prozentpunkt-Schritt ergibt sich ein Senkungsanspruch von rund 2,91 % der Nettomiete. Wie du den genauen Betrag berechnest, zeigt der Beitrag Mietzinssenkung berechnen.

Vorlage: Mietzinsreduktion wegen Referenzzinssatz

[Vorname Name]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]

[Name Vermieter / Verwaltung]
[Adresse]

[Ort], [Datum]

Einschreiben

Betreff: Antrag auf Mietzinsreduktion – [Mietobjekt, Wohnung/Stockwerk]

Sehr geehrte Damen und Herren

Gestützt auf Art. 270a OR beantrage ich eine Reduktion meines Nettomietzinses infolge der Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes.

Der Referenzzinssatz wurde per [Datum] auf aktuell 1,25 % gesenkt. Mein Mietzins basiert auf einem Referenzzinssatz von [z. B. 1,75 %], was [Anzahl] Schritt(e) und einen Reduktionsanspruch von [z. B. 5,66 %] ergibt.

Mein derzeitiger Nettomietzins beträgt CHF [Betrag] pro Monat. Ich beantrage eine Mietzinsreduktion auf CHF [neuer Betrag] pro Monat, wirksam auf den nächsten Kündigungstermin, den [Datum].

Bitte bestätigen Sie mir die Reduktion schriftlich bis zum [Frist, z. B. 30 Tage]. Sollten Sie dem Antrag nicht entsprechen oder nicht fristgerecht antworten, behalte ich mir vor, die zuständige Schlichtungsbehörde in Mietsachen anzurufen.

Freundliche Grüsse

[Unterschrift]
[Vorname Name]
Muster-Formulierung für die Mietzinsreduktion – an deine Situation anzupassen

Die Vorlage Feld für Feld erklärt

FeldErklärung
Absender / MietobjektDein Name und die genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse, Stockwerk, Lage) – wichtig bei Mehrfamilienhäusern.
EmpfängerVermieter oder die mit der Verwaltung beauftragte Liegenschaftsverwaltung.
Referenzzinssatz aktuell / massgebendDer aktuelle Satz (1,25 %) und der Satz, auf dem dein zuletzt festgesetzter Mietzins beruht – dieser steht im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung.
ReduktionsanspruchDer berechnete Prozentsatz (z. B. 2,91 % pro Schritt) und der daraus resultierende neue Mietzins in CHF.
WirkungsterminDer nächste ordentliche Kündigungstermin unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist – die Reduktion wirkt nicht rückwirkend.
AntwortfristEine Frist von rund 30 Tagen, innert der der Vermieter reagieren soll.
Hinweis auf SchlichtungsbehördeMacht deutlich, dass du bei Ablehnung oder Schweigen die kostenlose Schlichtungsbehörde anrufen wirst.
Datum, Ort, UnterschriftFormale Angaben, ohne die der Antrag unvollständig ist.
Erklärung der wichtigsten Angaben im Reduktionsantrag

Betrag korrekt berechnen

Den genauen Reduktionssatz ermittelst du im Beitrag Mietzinssenkung berechnen oder direkt mit dem Mietzinsrechner.

Häufige Fehler bei der Mietzinsreduktion

  • Falscher Vergleichswert: Massgebend ist nicht dein Einzugsdatum, sondern der Referenzzinssatz der letzten Mietzinsfestsetzung.
  • Saldo nicht geprüft: Wer die Reduktion verlangt, ohne aufgelaufene Teuerung und Kostensteigerungen gegenzurechnen, riskiert bei langjährig unveränderten Mieten sogar eine Erhöhung statt einer Reduktion.
  • Kein Einschreiben: Ohne Zugangsnachweis lässt sich die Frist nur schwer beweisen.
  • Zu spät verschickt: Der Antrag muss vor dem Kündigungstermin unter Einhaltung der Kündigungsfrist eintreffen.
  • Rückwirkung erwartet: Die Reduktion gilt erst ab dem Wirkungstermin, nie für die Vergangenheit.
  • Fehlende Antwortfrist: Ohne gesetzte Frist verzögert sich das Verfahren unnötig.

Fristen: Kündigungstermin und keine Rückwirkung

Eine Mietzinsreduktion wirkt immer erst auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin deines Mietvertrags, unter Einhaltung der Kündigungsfrist (meist drei Monate). Sie ist nicht rückwirkend: Für bereits vergangene Mietperioden lässt sich keine Rückerstattung verlangen, selbst wenn der Referenzzinssatz schon länger tiefer steht.

Was tun, wenn der Vermieter ablehnt oder schweigt?

Reagiert der Vermieter nicht innert der gesetzten Frist (üblich sind rund 30 Tage) oder lehnt er den Antrag ab, kannst du den Fall bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen deines Kantons einreichen. Das Verfahren ist in Mietsachen grundsätzlich kostenlos (Art. 113 ZPO) und niederschwellig. Details zum Ablauf findest du im Beitrag Schlichtungsbehörde in Mietsachen.

Keine Rechtsberatung

Diese Vorlage ist eine allgemeine Hilfestellung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen (z. B. gleichzeitiger Erhöhung, Spezialmietverhältnissen) lohnt sich fachliche Unterstützung.

Abgrenzung: Mietzinsreduktion wegen Referenzzins vs. wegen Mängeln

Diese Vorlage betrifft die Mietzinsreduktion wegen eines gesunkenen Referenzzinssatzes (Art. 270a OR) – eine dauerhafte Anpassung der Berechnungsgrundlage. Davon zu unterscheiden ist die Mietzinsreduktion bei Mängeln (Art. 259d OR), die für die Dauer eines Mangels wie Heizungsausfall, Baulärm oder Schimmel gilt und unabhängig vom Referenzzinssatz besteht. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen. Details dazu im Beitrag Mietzinsreduktion bei Mängeln.

Was ist eine Mietzinsreduktion?

Eine Mietzinsreduktion ist die Herabsetzung des Mietzinses. Sie kann sich aus einem gesunkenen Referenzzinssatz (Art. 270a OR, dauerhafte Anpassung) oder aus einem Mangel der Mietsache (Art. 259d OR, vorübergehend) ergeben. Diese Vorlage betrifft die Reduktion wegen des Referenzzinssatzes.

Wie beantrage ich eine Mietzinsreduktion?

Mit einem schriftlichen, per Einschreiben versandten Antrag an den Vermieter oder die Verwaltung, der den aktuellen und massgebenden Referenzzinssatz, den berechneten Reduktionsbetrag und den gewünschten Wirkungstermin enthält. Die fertige Vorlage dazu findest du weiter oben auf dieser Seite.

Wie hoch ist der Reduktionsanspruch bei 1,25 % Referenzzinssatz?

Das hängt vom Referenzzinssatz ab, auf dem deine Miete aktuell basiert. Pro 0,25-Prozentpunkt-Schritt bis zum aktuellen Satz von 1,25 % beträgt der Anspruch rund 2,91 % der Nettomiete, vor Verrechnung von Teuerung und Kostensteigerungen.

Ist die Mietzinsreduktion rückwirkend?

Nein. Die Reduktion gilt erst ab dem nächsten Kündigungstermin, auf den sie verlangt wird – nicht für die Vergangenheit.

Was mache ich, wenn der Vermieter den Antrag ablehnt?

Reagiert der Vermieter nicht innert rund 30 Tagen oder lehnt er ab, kannst du den Fall bei der zuständigen Schlichtungsbehörde in Mietsachen einreichen. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos.

Muss ich den Antrag per Einschreiben senden?

Rechtlich genügt Schriftform, aber ein Einschreiben ist dringend zu empfehlen, damit du Zugang und Datum beweisen kannst – das ist für die Fristwahrung entscheidend.

Kann eine Mietzinsreduktion auch zu einer Mieterhöhung führen?

In Ausnahmefällen ja: Übersteigt die seit der letzten Mietzinsfestsetzung aufgelaufene Teuerung (bis 40 % des LIK) und Kostensteigerungen den Reduktionsanspruch, kann der Vermieter stattdessen eine Erhöhung geltend machen. Prüfe deshalb vor dem Antrag immer den vollständigen Saldo.

Mietzinsreduktion automatisch und fehlerfrei beantragen

Spar dir das Ausfüllen: Mietzinssenker.ch erstellt deinen vollständigen Reduktionsantrag mit korrekten Beträgen und verschickt ihn per Einschreiben.

Kostenpflichtiger Service: Abo ab CHF 9.90 pro Jahr – inkl. Überwachung des Referenzzinssatzes, Brieferstellung und Versand per Einschreiben. Registrierung und Berechnung sind unverbindlich.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Massgebend sind die offiziellen Publikationen des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) sowie das geltende Mietrecht (OR/VMWG).