Heizung ausgefallen oder Wohnung zu kalt – was du jetzt tun kannst
Fällt die Heizung aus oder bleibt die Wohnung dauerhaft zu kalt, ist das ein Mangel, den der Vermieter rasch beheben muss. Melde ihn sofort, verlange eine dringende Reparatur und protokolliere die Temperaturen. Für die Dauer des Mangels kannst du eine verhältnismässige Mietzinsreduktion verlangen – ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter davon weiss (Art. 259d OR).
Kostenlose Arbeitshilfe: PDF herunterladen · Word-Datei (DOCX, bearbeitbar) herunterladen. Das leere Temperaturprotokoll kannst du ausdrucken oder in Word ausfüllen. Es hält Messwerte fest und garantiert keinen bestimmten Reduktionssatz.
Keine gesetzliche Mindesttemperatur
Das Obligationenrecht nennt keine Gradzahl. Massgebend ist, ob sich die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch eignet (Art. 256 OR). Temperaturwerte in Ratgebern sind Richtwerte, keine gesetzlichen Grenzen.
Ab wann ist eine kalte Wohnung ein Mangel?
Der Vermieter muss die Wohnung in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand erhalten (Art. 256 OR). Eine Wohnung, die sich in der Heizperiode nicht angemessen warm halten lässt, erfüllt das nicht. Das gilt für den Totalausfall ebenso wie für eine Heizung, die zwar läuft, aber einzelne Räume nicht warm bekommt, oder für ausfallendes Warmwasser.
Zur Orientierung nennt der Mieterinnen- und Mieterverband 20 bis 21 Grad für Wohnräume als ausreichend und geht bei einer Abweichung von 3 bis 5 Grad von einem Mangel aus (MV, Miettipp Heizung); in einem anderen Beitrag spricht er von einem Mangel, wenn Wohnräume unter 19 Grad bleiben (MV, Kurz und bündig). Das sind Positionen eines Interessenverbands, keine Gesetzesvorschriften. Vermieterseite und Gerichte können im Einzelfall anders gewichten, etwa bei älteren Gebäuden oder abweichenden vertraglichen Abmachungen.
Sofort handeln: melden und dringende Reparatur verlangen
Du bist verpflichtet, Mängel zu melden, die du nicht selbst beheben musst; unterlässt du das, haftest du für den daraus entstehenden Schaden (Art. 257g OR). Bei einem Heizungsausfall im Winter geht es ausserdem um Folgeschäden wie eingefrorene Leitungen. Der Mieterverband empfiehlt, den Ausfall sofort zu melden und eine Reparatur innert kurzer Frist von zwei bis drei Tagen zu verlangen (MV).
- Zuerst telefonisch: Hauswart, Verwaltung oder deren Notfall- bzw. Pikettnummer anrufen. Notiere Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner.
- Dann schriftlich bestätigen: am selben Tag per E-Mail, bei längerem Ausfall zusätzlich per Einschreiben. So ist der Zeitpunkt der Kenntnis belegt.
- Frist nennen: Bitte um Reparatur innert einer kurzen, angemessenen Frist und um Information, bis wann die Heizung wieder läuft.
- Selbst melden, auch wenn das ganze Haus betroffen ist: Verlass dich nicht darauf, dass Nachbarn schon gemeldet haben. Mit deiner eigenen Meldung ist der Zeitpunkt für deine Wohnung belegt.
Temperaturprotokoll: Vorlage zum Abschreiben
Der Mieterverband rät, die Raumtemperatur zwei- bis dreimal täglich zu protokollieren und das Thermometer zu fotografieren (MV). Miss immer in denselben Räumen, zu ähnlichen Zeiten und mit demselben Thermometer, möglichst in Raummitte und nicht direkt am Fenster oder am Heizkörper. So bleiben die Werte vergleichbar.
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| Datum | Uhrzeit | Raum | Innentemperatur | Heizkörper | Warmwasser | Beleg / Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mo, 11.1. | 07.30 | Wohnzimmer | 16,5 °C | kalt | lauwarm | Foto Thermometer; Verwaltung telefonisch informiert 08.10 |
| Mo, 11.1. | 19.00 | Wohnzimmer | 16,0 °C | kalt | lauwarm | Foto; E-Mail an Verwaltung 19.20 |
| Mo, 11.1. | 19.05 | Schlafzimmer | 15,0 °C | kalt | – | Foto |
| Di, 12.1. | 07.30 | Wohnzimmer | 15,5 °C | kalt | kalt | Foto; Heizungsmonteur angekündigt für 13.1. |
- Notiere auch Reparaturversuche und Termine, die abgesagt oder nicht eingehalten wurden.
- Halte fest, wenn Räume nicht nutzbar sind, zum Beispiel weil du im Wohnzimmer schläfst.
- Bewahre Belege für zusätzliche Kosten auf, etwa für ein Elektroöfeli. Der Mieterverband sieht solche Auslagen als Schaden, den du geltend machen kannst (MV); Grundlage ist Art. 259e OR, wonach der Vermieter haftet, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
- Die Aussentemperatur kannst du ergänzend notieren. Sie ist hilfreich, aber nicht nötig.
Was du nicht selbst tun solltest
Lass Heizung und Leitungen in Ruhe, wenn du nicht dazu berechtigt bist, und beauftrage nicht vorschnell selbst einen Handwerker. Das Gesetz erlaubt eine Behebung auf Kosten des Vermieters nur unter Voraussetzungen: Er muss den Mangel kennen und ihn nicht innert angemessener Frist beseitigt haben (Art. 259b OR). Ob eine solche Ersatzvornahme oder in schweren Fällen sogar eine fristlose Kündigung infrage kommt, solltest du vorher mit einer Beratungsstelle klären.
Miete nicht eigenmächtig kürzen
Eine selbst vorgenommene Kürzung ist ein Zahlungsrückstand. Der Vermieter kann eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen ansetzen und danach kündigen (Art. 257d OR). Zahle weiter und verlange die Reduktion schriftlich.
Wie hoch ist die Reduktion?
Es gibt keinen festen Prozentsatz. Entscheidend sind wie kalt, wie lange, welche Räume und ob zusätzlich das Warmwasser fehlt. Ältere Gerichtsentscheide geben eine Vorstellung der Bandbreite (Entscheidsammlung mietrecht.ch):
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| Situation (zusammengefasst) | Herabsetzung | Entscheid |
|---|---|---|
| Warmwasser fällt an 8 Tagen pro Monat zeitweise aus | 5 % | CJ GE, 16.12.1985 |
| Mittlere Temperatur rund 16 °C, nur Wintermonate | 20 % | Tribunale di Appello TI, 26.1.1995 |
| Ungenügende Beheizung, Ausfall des Warmwassers und weitere Mängel | 50 % | KGer FR, zitiert in BGE 97 II 58 |
| Haus wegen Heizungsausfall unbewohnbar | 100 % | CJ GE, 16.6.1986 |
Auch bei kurzem Ausfall hängt eine allfällige Reduktion von Temperatur, Dauer, betroffenen Räumen und den konkreten Umständen ab. Sie betrifft nur den Zeitraum ab Kenntnis des Vermieters bis zur Behebung. Mehr Fälle und eine Lesehilfe findest du in der Tabelle zur Mietzinsreduktion bei Mängeln.
[Vorname Name] [Adresse] [Vermieter / Verwaltung] [Adresse] [Ort], [Datum] Einschreiben (vorab per E-Mail) Betreff: Mängelanzeige Heizung – [Mietobjekt] Sehr geehrte Damen und Herren Wie telefonisch am [Datum, Uhrzeit] gemeldet, funktioniert die Heizung in meiner Wohnung seit dem [Datum] [nicht / nur ungenügend]. Die Raumtemperatur liegt bei [z. B. 15–17 °C] (Protokoll mit Fotos liegt bei). [Das Warmwasser ist ebenfalls betroffen.] Ich ersuche Sie, den Mangel dringend, spätestens bis [Datum], beheben zu lassen. Gestützt auf Art. 259d OR verlange ich zudem eine angemessene Herabsetzung des Mietzinses ab dem [Datum der ersten Meldung] bis zur Behebung. Für die Dauer des Ausfalls schlage ich [x] % des Nettomietzinses vor und bitte um Ihre Stellungnahme. Belege für zusätzliche Heizkosten reiche ich nach. Den Mietzins bezahle ich bis zu einer Einigung weiterhin vollständig. Freundliche Grüsse [Unterschrift]
Reduktion wegen Mangel oder Senkung wegen Referenzzinssatz?
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| Reduktion wegen Heizungsausfall | Senkung wegen Referenzzinssatz | |
|---|---|---|
| Grundlage | Art. 259d OR (Mangel) | Art. 270a OR (veränderte Berechnungsgrundlage) |
| Dauer | Vorübergehend, bis zur Behebung | Dauerhaft, bis zur nächsten Anpassung |
| Beginn | Ab Kenntnis des Vermieters vom Mangel | Auf den nächsten Kündigungstermin |
| Höhe | Nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigung | Nach Referenzzinssatz, Teuerung und Kosten |
Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen. Wie die Senkung wegen des Referenzzinssatzes funktioniert, erklärt der Beitrag Mietzinssenkung verlangen.
Gibt es in der Schweiz eine gesetzliche Mindesttemperatur für Mietwohnungen?
Nein. Das OR nennt keine Gradzahl. Der Mieterverband nennt 20 bis 21 Grad für Wohnräume als ausreichend – das ist ein Richtwert, keine gesetzliche Grenze. Entscheidend ist der vertragsgemässe Gebrauch im Einzelfall.
Ab wann bekomme ich eine Mietzinsreduktion bei Heizungsausfall?
Ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung. Deshalb solltest du sofort anrufen und die Meldung noch am selben Tag schriftlich bestätigen.
Wie viel Mietzinsreduktion gibt es, wenn die Heizung ausfällt?
Einen festen Satz gibt es nicht. Ältere Entscheide reichen von 5 % bei zeitweisem Warmwasserausfall über 20 % bei rund 16 Grad im Winter bis 100 % bei einem unbewohnbaren Haus. Massgebend sind Temperatur, Dauer und betroffene Räume.
Wer zahlt das Elektroöfeli und den Strom?
Bewahre Belege für zusätzliche, mangelfolgebedingte Kosten auf, etwa für ein Elektroöfeli, und notiere die Nutzungsdauer. Schadenersatz kommt nach Art. 259e OR in Betracht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; der Vermieter haftet nicht, wenn er beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Darf ich selbst einen Heizungsmonteur rufen?
In der Regel erst, wenn der Vermieter den Mangel kennt und ihn nicht innert angemessener Frist behebt (Art. 259b OR). Bei einem echten, dringenden Notfall kann eine sofortige, auf das Notwendigste beschränkte Beauftragung anders zu beurteilen sein. Dokumentiere Erreichungsversuche und lass dich bei grösseren Arbeiten vorher beraten; die Erstattung der Kosten ist nicht automatisch gesichert.
Die Heizung läuft wieder. Kann ich die Reduktion trotzdem noch verlangen?
Ja, du kannst sie für die vergangene Dauer des Mangels verlangen – ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter davon wusste. Dafür brauchst du den Nachweis der Meldung und dein Protokoll.
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Separat davon: Stimmt dein Mietzins noch zum Referenzzinssatz?
Mietzinssenker.ch prüft ausschliesslich, ob du wegen des gesunkenen Referenzzinssatzes eine dauerhafte Mietzinssenkung verlangen kannst. Heizungsmängel beurteilen wir nicht.
Referenzzins-Senkung prüfenKostenpflichtiger Service: Abo ab CHF 9.90 pro Jahr (3-Jahres-Abo, total CHF 29.70). Pro Brief, der per Einschreiben versendet wird, kommen CHF 8.00 zusätzlich dazu. Registrierung und Berechnung sind unverbindlich.
Quellen
- OR Art. 256, 257d, 257g, 259b, 259d, 259e, 270a (Fedlex)
- Mieterinnen- und Mieterverband – Miettipp Mangel/Heizung
- Mieterinnen- und Mieterverband – Kurz und bündig: Was tun, wenn die Heizung streikt?
- mietrecht.ch – Mietzinsreduktion bei Mängeln, Beispiele aus der Gerichtspraxis (PDF, Sammlung Dr. Martin Züst)