Mietrecht

Schimmel in der Mietwohnung – melden, belegen, Reduktion verlangen

8 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert: Redaktion Mietzinssenker.chQuellen

Schimmel in der Mietwohnung gilt rechtlich als Mangel (Mieterverband). Umstritten ist oft nur die Ursache: Liegt es am Gebäude oder am Lüften und Heizen? Melde den Befall sofort schriftlich, dokumentiere ihn und das Raumklima, und lass grössere Flächen fachgerecht abklären statt selbst zu sanieren. Eine Mietzinsreduktion ist möglich, ihre Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Gesundheit: keine medizinische Beratung

Diese Seite erklärt die mietrechtliche Seite. Hast du gesundheitliche Beschwerden oder leben besonders gefährdete Personen im Haushalt, sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Das BAG informiert über die gesundheitlichen Risiken von Schimmel in Wohnräumen.

Gebäude oder Verhalten: warum die Ursache oft umstritten ist

Schimmel wächst nicht ohne Feuchtigkeit. Die Frage ist, woher sie kommt. Das BAG nennt als häufige Ursache schlecht gedämmte Aussenwände, die in der kalten Jahreszeit auskühlen. Beim Duschen und Kochen entsteht zudem Feuchtigkeit, die entweichen muss – wobei es laut BAG nicht immer am Lüften liegt: Auch defekte Abluftanlagen, sehr kleine Fenster oder reine Kippfenster können eine ausreichende Lüftung verhindern. Seltener dringt Wasser von aussen ein, etwa durch Risse, defekte Dächer oder Rohrleckagen.

Eher gebäudeseitigEher nutzungsseitig
Schlechte Wärmedämmung, WärmebrückenZu seltenes oder falsches Lüften
Undichte oder mangelhafte FensterZu tiefe Raumtemperatur, Heizkörper abgestellt
Defekte AbluftanlageWäsche in der Wohnung trocknen, viele Pflanzen
Wassereintritt, Leitungsleck, aufsteigende FeuchtigkeitMöbel dicht an kalten Aussenwänden
Typische Ursachen – die Zuordnung klärt eine Fachperson, nicht die Vermutung

Die Aufteilung stützt sich auf die Beispiele von BAG und Mieterverband. Oft wirken mehrere Faktoren zusammen: Eine schlecht gedämmte Wand wird bei tiefer Raumtemperatur noch kritischer.

Wer muss was beweisen?

Rechte wegen eines Mangels hast du nur, wenn du ihn nicht selbst zu verantworten hast (Art. 259a OR). Der Mieterverband vertritt die Auffassung, dass der Vermieter nachweisen müsste, dass du den Schimmel allein oder überwiegend verursacht hast, und dass dieser Nachweis in der Praxis schwierig ist (MV). Vermieter sehen das oft anders. Verlass dich deshalb nicht auf Beweisregeln, sondern sorge dafür, dass dein eigenes Verhalten gut dokumentiert ist.

Sofort melden – auch bei kleinem Befall

Du musst Mängel melden, die du nicht selbst beheben musst; sonst haftest du für den Schaden, der dem Vermieter daraus entsteht (Art. 257g OR). Das BAG empfiehlt, den Schaden zu beschreiben oder zu fotografieren und den Brief eingeschrieben zu schicken; für die weitere Abklärung ist der Vermieter zuständig (BAG-Broschüre). Auch deutlicher Schimmelgeruch ohne sichtbaren Befall ist laut BAG ein Hinweis auf versteckten Schimmel und sollte gemeldet werden.

Dokumentation: Befall und Raumklima festhalten

Weil die Ursache oft strittig ist, zählt nicht nur der Befall, sondern auch dein Raumklima. Ein günstiges Hygrometer zeigt die Luftfeuchtigkeit. Das BAG empfiehlt als Faustregel während der Heizperiode 30 bis 50 % relative Luftfeuchtigkeit, an sehr kalten Tagen nicht über 40 %, und mindestens dreimal täglich 5 bis 10 Minuten Querlüften (BAG-Broschüre).

Tabelle seitlich scrollen, um alle Spalten zu sehen →

DatumRaum / StelleFläche ca.LuftfeuchteRaumtemperaturLüften / HeizenBeleg
3.11.Schlafzimmer, Ecke Aussenwand hinter Schrank30 × 20 cm58 %19 °C3× täglich quergelüftet, Heizung Stufe 3Foto mit Massstab (Doppelmeter)
10.11.gleiche Stelle40 × 30 cm55 %19,5 °Cwie oben, Schrank 10 cm abgerücktFoto, gleiche Perspektive
10.11.Bad, Fensterlaibung10 × 5 cm70 % nach Duschen22 °CAbluft läuft hörbar schwachFoto, Notiz Abluft
Schimmel- und Raumklima-Protokoll (Beispielzeilen – ersetze sie durch deine eigenen Beobachtungen)
  • Fotografiere immer aus derselben Perspektive und mit einem Massstab im Bild, so wird die Entwicklung sichtbar.
  • Notiere, was du gegen Feuchtigkeit tust. Das ist dein wichtigster Beleg, falls dir falsches Lüften vorgeworfen wird.
  • Beschädigte Möbel, Kleider oder Matratzen fotografieren und aufbewahren, bis klar ist, wer dafür aufkommt.

Nicht unkontrolliert selbst sanieren

Das BAG unterscheidet nach Ausmass (BAG-Broschüre). Nur oberflächliche Spuren bis etwa 10 × 10 cm an einer Stelle in einem Raum kann man mit Wasser und Haushaltreiniger selbst entfernen – melden solltest du auch sie. Bei grösserem Befall ist der Vermieter für eine fachgerechte Sanierung zuständig; ab rund 0,5 m² vereinzeltem Bewuchs, bei dichtem Bewuchs über 10 × 10 cm oder Befall an mehreren Stellen empfiehlt das BAG eine Abklärung durch Fachleute für Bauschäden und Bauphysik und rät von einer Eigensanierung ab.

  • Nicht überstreichen: Anti-Schimmel-Farbe ersetzt laut BAG keine Sanierung – und sie verdeckt, was die Fachperson sehen muss.
  • Keine Entfeuchter vor der Entfernung: Das BAG rät, Entfeuchtungsgeräte nicht vor der Schimmelbeseitigung in Betrieb zu nehmen.
  • Stark befallene Räume schliessen: Das BAG empfiehlt, solche Räume vorsichtshalber nicht zu benutzen, besonders Schlaf- und Kinderzimmer.
  • Sanierung koordinieren: Stimme Termine und Umfang mit dem Vermieter ab. Arbeiten zur Mängelbeseitigung musst du dulden (Art. 257h OR).

Fachliche Abklärung statt Streit um Vermutungen

Wird über die Ursache gestritten, sollte eine Fachperson für Bauschäden und Bauphysik das Ausmass und die Ursache klären – das BAG sieht diesen Auftrag beim Vermieter. Raumluftmessungen sind laut BAG bei sichtbarem Schimmel in der Regel unnötig; Messungen flüchtiger mikrobieller Stoffe (MVOC) hält es für unzuverlässig. Einigt ihr euch auch danach nicht, bleibt die kostenlose Schlichtungsbehörde. Beratung bieten Mieter- und Hauseigentümerverbände für ihre Mitglieder an.

Mietzinsreduktion: verhältnismässig, nicht nach Tarif

Der Mietzins wird «entsprechend» der Beeinträchtigung herabgesetzt – ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung (Art. 259d OR). Massgebend sind etwa Fläche und Lage des Befalls, ob Räume nicht mehr genutzt werden können, Geruch und Dauer. Einen festen Prozentsatz gibt es nicht.

  • Der Mieterverband hält bei mittlerem Schimmelbefall 10 bis 20 % des Nettomietzinses für angemessen (MV). Das ist die Einschätzung eines Interessenverbands.
  • In einer vom Verband publizierten Entscheidliste ist für leichten Schimmelbefall in einem als Kinderzimmer genutzten Raum einer 4½-Zimmer-Wohnung eine Reduktion von 10 % aufgeführt (MV-Merkblatt).
  • Ältere Feuchtigkeitsfälle reichen von 22 % (ein Raum, Möbel verrotten) bis 30 % (dauernde Feuchtigkeit wegen schlechter Dämmung) (Entscheidsammlung mietrecht.ch).

Ist ein Teil der Ursache dir zuzurechnen, kann das die Reduktion schmälern oder ausschliessen. Einordnung und Grenzen solcher Vergleichswerte erklärt die Tabelle zur Mietzinsreduktion bei Mängeln.

Miete weiter zahlen

Kürze den Mietzins nicht selbst. Ein Abzug ohne Einigung gilt als Zahlungsrückstand und kann zur Kündigung führen (Art. 257d OR). Eine Hinterlegung ist nur nach den formellen Schritten von Art. 259g OR möglich – lass dich vorher beraten.

[Vorname Name]
[Adresse]

[Vermieter / Verwaltung]
[Adresse]

[Ort], [Datum]

Einschreiben

Betreff: Mängelanzeige Schimmel – [Mietobjekt]

Sehr geehrte Damen und Herren

In meiner Wohnung habe ich am [Datum] Schimmel festgestellt: [Raum, Stelle, ungefähre Fläche]. Fotos liegen bei. Ich lüfte [Beschreibung, z. B. dreimal täglich quer] und heize [Beschreibung]; die Luftfeuchtigkeit liegt bei [Wert].

Ich ersuche Sie, die Ursache fachgerecht abklären und den Schimmel beseitigen zu lassen, und bitte um einen Terminvorschlag bis [Datum]. Bis zur Abklärung nehme ich keine Sanierung vor.

Gestützt auf Art. 259d OR behalte ich mir vor, eine angemessene Herabsetzung des Mietzinses ab heute bis zur Behebung zu verlangen.

Freundliche Grüsse
[Unterschrift]
Muster-Formulierung – passe Befund, Fläche und Lüftungsverhalten an deine Situation an
Ist Schimmel in der Mietwohnung immer ein Mangel?

Schimmel gilt grundsätzlich als Mangel. Deine Rechte hast du aber nur, wenn du ihn nicht selbst zu verantworten hast (Art. 259a OR). Deshalb ist die Ursache so wichtig.

Wie viel Mietzinsreduktion gibt es bei Schimmel?

Einen festen Satz gibt es nicht. Der Mieterverband hält bei mittlerem Befall 10 bis 20 % des Nettomietzinses für angemessen; ältere Entscheide zu Feuchtigkeit reichen bis 30 % und mehr. Entscheidend sind Ausmass, Nutzungseinschränkung und Dauer.

Darf ich den Schimmel selbst entfernen?

Nur kleine, oberflächliche Spuren bis etwa 10 × 10 cm an einer Stelle kann man laut BAG selbst mit Haushaltreiniger entfernen. Melde auch diese. Grösseren Befall soll eine Fachfirma sanieren – nicht überstreichen, sonst fehlen später die Beweise.

Der Vermieter sagt, ich lüfte falsch. Was nun?

Dokumentiere Lüften, Heizen, Luftfeuchtigkeit und Möbelabstände und verlange eine fachliche Abklärung der Ursache durch eine Fachperson für Bauphysik. Kommt keine Einigung zustande, hilft die Schlichtungsbehörde.

Ab wann gilt die Reduktion bei Schimmel?

Ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter vom Schimmel erfahren hat, bis zur Behebung. Eine frühe schriftliche Meldung mit Fotos sichert diesen Zeitpunkt.

Brauche ich ein Gutachten oder eine Luftmessung?

Bei sichtbarem Schimmel meist nicht. Das BAG hält Raumluftmessungen in diesem Fall für unnötig. Wichtiger ist eine fachliche Abklärung der Ursache, die in der Regel der Vermieter veranlasst.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Massgebend sind die offiziellen Publikationen des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) sowie das geltende Mietrecht (OR/VMWG).